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Meeresumweltüberwachungstation (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)
Dieser Metadatensatz beschreibt „Umweltüberwachungseinrichtungen (EnvironmentalMonitoringFacility)“ als Objektart des INSPIRE Annex-Thema III „Umweltüberwachung“. Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) verwaltet im Auftrag der Wasserwirtschaftsverwaltungen in Deutschland im nationalen Berichtsportal Wasser (WasserBLIcK) die Daten der Berichterstattung zu diversen wasserbezogenen EG-Umweltrichtlinien. Auf Basis dieser Datengrundlage stellt die BfG in Abstimmung mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ausgewählte Karten- und Datendienste bereit. Die hier bereitgestellten Dienste basieren auf national flächendeckend homogenisierten Datenbeständen. Andere administrative Ebenen in Deutschland (Land, Bezirk, Kreis, Kommune) stellen gegebenenfalls zu diesem Thema Dienste in einer höheren räumlichen und zeitlichen Auflösung bereit.
Baden-Württemberg Bayern Hessen Rheinland-Pfalz Sachsen Thüringen Sachsen-Anhalt Saarland Brandenburg Berlin Nordrhein-Westfalen Niedersachsen Bremen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Schleswig-Holstein Umweltüberwachung Directive 2008/56/EC Monitoring stations (Marine Strategy Framework Directive) inspireidentifiziert + 6 weitere
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Nutzungshinweise
- Die Bundesanstalt für Gewässerkunde stellt die Geodaten im Rahmen der Geodatennutzungsverordnung des Bundes (GeoNutzV) bereit. Die Daten sind für alle Zwecke kommerzieller und nicht kommerzieller Nutzung geldleistungsfrei verfügbar. Die bundesweite Flächendeckung des Datenbestandes ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Einzelne Bundesländer belegen ihren Datenbestand im Berichtsportal WasserBLIcK mit Zugriffsbeschränkungen, die mit Verweis auf §2 der GeoNutzV bei der Bereitstellung des nationalen Gesamtdatenbestandes berücksichtigt werden. Seitens der Bundesanstalt für Gewässerkunde wird keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten übernommen. Für die Bereitstellung der Informationen und Daten kann kein Gewohnheitsrecht abgeleitet werden. Die Datenquelle ist ergänzt um das Datum des Datenbezugs wie folgt anzugeben: "WasserBLIcK/BfG und Zuständige Behörden der Länder, Datum".
- Dieser Datensatz kann gemäß der „Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes“ (https://www.gesetze-im-internet.de/geonutzv/GeoNutzV.pdf) genutzt werden.
Quelle
Bundesanstalt für Gewässerkunde
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Bereitgestellt durch
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Kategorie
Aktualität der Datensatzbeschreibung
Wed Nov 09 00:00:00 GMT 2022
Aktualisierungsfrequenz
Unregelmäßig
Raumbezug der Daten
Nutzungsbestimmung
Freie Nutzung
Lizenz
Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes