Register über die Anerkennung von Ärzten und Stellen gemäß § 16 Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)Neuer Datensatz

Register über die Anerkennung von Ärzten und Stellen gemäß § 16 Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)

Triebfahrzeugführer müssen bestimmte medizinische und psychologische Anforderungen erfüllen. Schon bei ihrer Einstellung müssen sie sich deshalb speziellen ärztlichen und psychologischen Eignungsuntersuchungen unterziehen. Und auch danach ist ihre Tauglichkeit in regelmäßigen medizinischen Untersuchungen festzustellen. Die Tauglichkeitsuntersuchungen müssen dabei von anerkannten Ärzten und Psychologen durchgeführt werden.

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Mon Mar 06 11:04:53 GMT 2023

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