Liste der in Deutschland genehmigten nicht-öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie Fahrzeughalter

Liste der in Deutschland genehmigten nicht-öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie Fahrzeughalter (gem. § 31 AEG)

Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) definiert Eisenbahnen als öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die eine Eisenbahninfrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen / EIU) oder die Eisenbahnverkehrsdienste zur Beförderung von Gütern oder Personen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen / EVU). EVU müssen zudem die Traktion sicherstellen, was auch die Fahrzeughalter mit einschließt.

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