Fahrerlaubnisse auf Probe - (FE1)

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis erhalten Fahranfänger zunächst eine Fahrerlaubnis auf Probe (FaP). Die zweijährige Probezeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis. Die Probezeit gilt für alle Personen, die erstmalig die Fahrerlaubnis in den Klassen B, A, C und D erworben haben.
Im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) sind alle seit dem 01. Januar 1999 ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E erfasst. Bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern wird zusätzlich die Probezeit gespeichert.
Grundlage der Statistik zu FE1 sind die im ZFER gespeicherten Daten.
Berichtszeitpunkt ist der 1. Januar eines Jahres.

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  • Quellenvermerk: Kraftfahrt-Bundesamt

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Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Kategorie
Straßen
Aktualität der Datensatzbeschreibung

Mon Mar 06 11:04:53 GMT 2023

Zeitbezug der Daten

Sat Dec 31 23:00:00 GMT 2016 — Thu Dec 31 23:00:00 GMT 2020

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